Registrierkasse Manipulationsschutz Erklärung
In der RKS-V 2016/2017 wurde festgelegt, dass (nach einigen Verschiebungen) ab April 2017 jede Registrierkasse mit einem sogenannten „Manipulationsschutz“ versehen werden muss.
Der Manipulationsschutz besteht vereinfacht erklärt darin, dass jede Rechnung in einer Textzeile zusammengefasst wird, die anschließend einen digitalen Stempel (=Signatur) von einem Signatur-Anbieter erhält.
In dieser Textzeile sind sämtliche Rechnungsdaten enthalten wie Rechnungs-Nr., Rechnungs-Datum, Steuersätze etc.
Außerdem wird der Gesamtumsatz-Zähler (also ein Zähler, der in der Registrierkasse mitläuft und mit jedem Umsatz wächst) verschlüsselt und auch in die Textzeile gespeichert.
Das könnte z.B. so aussehen:
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Anschließend wird diese Textzeile an eine sogenannte „Signaturerstellungseinheit“ übergeben. Das ist in den meisten Fällen ein externer Signatur-Anbieter (A-Trust, Globaltrust).
Die zuvor erzeugte Rechnungs-Textzeile wird von diesem Signatur-Anbieter signiert (= mit einem digitalen Stempel versehen, der bestätigt, dass diese Zeile zu dieser Zeit mit diesen Werten ausgestellt wurde).
Chipkarte ja / nein?
Für diese Signierung benötigen Sie außerdem Ihr individuelles Zertifikat.
Dieses kann entweder von dem Signatur-Anbieter (A-Trust, Globaltrust etc.) in Form einer Chipkarte ausgestellt werden, oder per direkter Datenübertragung (= Online-Signatur).
In der Web-Kasse verwenden wir die Online-Signierung.
Das bedeutet, Sie benötigen KEINE Chipkarte und somit auch KEIN Chipkarten-Lesegerät bei Verwendung der Web-Kasse!
Prinzipiell gilt die Registrierkassenpflicht für alle Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb UND die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten (ACHTUNG: alle Bedingungen müssen erfüllt sein). Die Belegerteilungspflicht gilt seit 01.01.2016, die Registrierkassenpflicht frühestens mit 1. Mai (siehe unten) und die Manipulationsschutz-Pflicht ab 01.01.2017.
Beispiele: Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Land- und Forstwirte, Apotheke, Lebensmittel- und Buchhandel, Gastronomie- und Hotelbetriebe, u. a.
Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht für Sie?
Die Registrierkassenpflicht beginnt lt. Urteil des Verfassungsgerichtshofes VfGH vom 9.3.2016, G 606/2015-14, G 644/2015-14 und G 649/2015-14.
Um Ihnen das Ganze zu erleichtern, haben wir einen Rechner programmiert, den Sie auf www.web-kasse.at/rechner finden. Dort können Sie sich ganz einfach ausrechnen, ob und ab wann Sie eine Registrierkasse benötigen.
Die Registrierkassenpflicht zielt genau darauf ab, Unternehmer herauszufiltern, die Steuern hinterziehen.
Wir können Ihnen daher hier nur raten, dass Sie vorsichtig vorgehen. Wenn Sie einen plötzlichen Umsatzanstieg verzeichnen, dann müssen Sie diesen auch argumentieren können. Denn auffallen wird er bei einer ggf. Prüfung auf jeden Fall!
lt. Kassenrichtlinie 2012 sollen Sie Tages- und Monatsabschlüsse durchführen. Es streiten sich nun die Geister (nämlich Steuerberater, mit denen wir geredet haben), ob eine Richtlinie eingehalten werden MUSS, oder ob sie eben nur als Richtlinie dient, denn Richtlinie ist keine Verordnung oder Gesetz.
ABER: im Falle einer Prüfung könnte der Finanzbeamte nach den Tages-/Monatsabschlüssen fragen. Wenn Sie keine vorweisen können, könnte die Prüfung dann noch sehr viel genauer und lästiger für Sie sein.
Insofern enpfehlen wir Ihnen, besser Sie haben als Sie hätten und machen Tages- UND Monatsabschlüsse (sowie den Jahresabschluss am Jahresende). Wochenabschlüsse sind NICHT gefordert!
Chipkarte, Manipulationsschutz und Web-Kasse
Um es auf den Punkt zu bringen: NEIN, Sie benötigen bei Verwendung der Web-Kasse keine Chipkarte für die digitale Signierung bzw. den Manipulationsschutz, der lt. Registrierkassen Verordnung (RKS-V) 2016/2017 ab April 2017 verpflichtend ist.
Wieso nicht – wie macht ihr das dann?
Im Artikel „Registrierkasse Manipulationsschutz – wie funktioniert das?“ erklären wir Ihnen vereinfacht dargestellt die Funktionsweise des Manipulationsschutzes. Wir arbeiten mit der sogenannten Online-Signatur, die keine Chipkarte erfordert und trotzdem alle Anforderungen der RKS-V erfüllt!
Sie sind mit der Web-Kasse somit auf der sicheren Seite!
Registrierkasse Manipulationsschutz ab April 2017 – das müssen Sie tun
Das Wichtigste ist, dass Sie einen Zugang zu FinanzOnline haben.
Wenn Sie noch keinen FinanzOnline-Zugang haben, melden Sie sich HIER zu FinanzOnline an (ACHTUNG: die Zugangsdaten erhalten Sie per Post, d.h. kalkulieren Sie ca. 1-2 Wochen ein).
Sie müssen anschließend die Web-Kasse einmalig bei FinanzOnline anmelden. Dazu wird in der Web-Kasse ein Startbeleg erstellt sowie eine sogenannte „XML-Datei“.
Diese XML-Datei laden Sie von der Web-Kasse herunter, und laden Sie anschließend bei FinanzOnline hoch.
Anschließend müssen Sie noch eine App von FinanzOnline (Links folgen noch) herunterladen und den zuvor erstellten Startbeleg damit überprüfen.
Das wars! So einfach!
Die Funktionalität dex XML-Datei-Downloads wird Anfang März in der Web-Kasse verfügbar sein! Wir benachrichtigen alle unsere Kunden, wenn es soweit ist!