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Registrierkasse Manipulationsschutz ab April 2017 – was ist zu tun?

Registrierkasse Manipulationsschutz ab April 2017 – das müssen Sie tun

Das Wichtigste ist, dass Sie einen Zugang zu FinanzOnline haben.

Wenn Sie noch keinen FinanzOnline-Zugang haben, melden Sie sich HIER zu FinanzOnline an (ACHTUNG: die Zugangsdaten erhalten Sie per Post, d.h. kalkulieren Sie ca. 1-2 Wochen ein).

Sie müssen anschließend die Web-Kasse einmalig bei FinanzOnline anmelden. Dazu wird in der Web-Kasse ein Startbeleg erstellt sowie eine sogenannte „XML-Datei“.
Diese XML-Datei laden Sie von der Web-Kasse herunter, und laden Sie anschließend bei FinanzOnline hoch.

Anschließend müssen Sie noch eine App von FinanzOnline (Links folgen noch) herunterladen und den zuvor erstellten Startbeleg damit überprüfen.

Das wars! So einfach!

Die Funktionalität dex XML-Datei-Downloads wird Anfang März in der Web-Kasse verfügbar sein! Wir benachrichtigen alle unsere Kunden, wenn es soweit ist!

Ich habe eine Dauerrechnung bekommen – was ist das?

In der Umsatzsteuerrichtlinie 1524a wird festgehalten, dass es möglich ist, bei Miet-, Pacht-, Wartungss-Verträgen oder ähnlichen Leistungen eine Dauerrechnung auszustellen.
Dabei wird nicht für jedes Abrechnungsintervall eine Rechnung ausgestellt, sondern nur eine einmalige Dauerrechnung mit Angabe deren Gültigkeit.

Diese Dauerrechnung gilt dann für jeden Abrechnungszeitraum (also z.B. monatlich) und die Vorsteuer kann auch entsprechend für jeden Abrechnungszeitraum geltend gemacht werden (owbohl Sie nur eine Rechnung erhalten haben).

D.h. Sie bekommen von uns eine Dauerrechnung für die Miete der Web-Kasse z.B. von „01.04.2017-31.12.2018“ mit dem Betrag 19,90 Euro + Mwst.. Die Rechnung gilt dann monatlich entweder

  • so lange, bis das Vertragsverhältnis endet (also z.B. Kündigung der Web-Kasse) oder
  • so lange, bis Sie die nächste Dauerrechnung bekommen (im o.a. Beispiel am 01.01.2019)

Daher haben Sie bzw. Ihr/e Buchhalter/in oder Steuerberater/in mit einer Dauerrechnung weniger administrativen Aufwand, da Sie die Rechnung nur einmal einbuchen müssen.
Soferne Sie uns keinen Einziehungsauftrag erteilt haben, müssen Sie dann nur mehr an die fristgerechte, monatliche Zahlung denken.

 

Quellen:

http://www.steuerverein.at/umsatzsteuer/011_ausstellung_rechnungen_01.html

https://www.kps-partner.at/die-dauerrechnung-administrative-erleichterunger/

https://www.artus.at/blog/dauerrechnungen

http://stingl.com/wp-content/uploads/2015/12/Dauerrechnung-Teil-81.pdf

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/sparte_iuc/Immobilien–und-Vermoegenstreuhaender/DAUERRECHNUNG—TEIL-7.pdf

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/sparte_iuc/Immobilien–und-Vermoegenstreuhaender/Dauerrechnung-Teil-8.pdf

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1 (siehe §11)