In der Umsatzsteuerrichtlinie 1524a wird festgehalten, dass es möglich ist, bei Miet-, Pacht-, Wartungss-Verträgen oder ähnlichen Leistungen eine Dauerrechnung auszustellen.
Dabei wird nicht für jedes Abrechnungsintervall eine Rechnung ausgestellt, sondern nur eine einmalige Dauerrechnung mit Angabe deren Gültigkeit.
Diese Dauerrechnung gilt dann für jeden Abrechnungszeitraum (also z.B. monatlich) und die Vorsteuer kann auch entsprechend für jeden Abrechnungszeitraum geltend gemacht werden (owbohl Sie nur eine Rechnung erhalten haben).
D.h. Sie bekommen von uns eine Dauerrechnung für die Miete der Web-Kasse z.B. von „01.04.2017-31.12.2018“ mit dem Betrag 19,90 Euro + Mwst.. Die Rechnung gilt dann monatlich entweder
- so lange, bis das Vertragsverhältnis endet (also z.B. Kündigung der Web-Kasse) oder
- so lange, bis Sie die nächste Dauerrechnung bekommen (im o.a. Beispiel am 01.01.2019)
Daher haben Sie bzw. Ihr/e Buchhalter/in oder Steuerberater/in mit einer Dauerrechnung weniger administrativen Aufwand, da Sie die Rechnung nur einmal einbuchen müssen.
Soferne Sie uns keinen Einziehungsauftrag erteilt haben, müssen Sie dann nur mehr an die fristgerechte, monatliche Zahlung denken.
Quellen:
http://www.steuerverein.at/umsatzsteuer/011_ausstellung_rechnungen_01.html
https://www.kps-partner.at/die-dauerrechnung-administrative-erleichterunger/
https://www.artus.at/blog/dauerrechnungen
http://stingl.com/wp-content/uploads/2015/12/Dauerrechnung-Teil-81.pdf
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/sparte_iuc/Immobilien–und-Vermoegenstreuhaender/DAUERRECHNUNG—TEIL-7.pdf
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/k/sparte_iuc/Immobilien–und-Vermoegenstreuhaender/Dauerrechnung-Teil-8.pdf
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1 (siehe §11)